Gericht verbietet Mutter Urlaub mit dem Sohn

Nur mit Einwilligung des Vaters
Einigen sich getrennt lebende Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht nicht über grundlegende Fragen der Kindererziehung, müssen die Gerichte entscheiden. Das OLG Köln untersagte jetzt einer Mutter den Ägypten-Urlaub mit ihrem Sohn.Bei "Angelegenheiten des täglichen Lebens" darf der Elternteil, bei dem das Kind lebt,allein entscheiden. Nur bei Fragen von "erheblicher Bedeutung" müssen sich Mutter und Vater eingen.Das OLG Köln sah einen Ägypten-Urlaub mit dem dreijährigen Sohn als "erhebliche" Frage an. Die Mutter,bei der der Junge lebte, wollte mit ihm nach Sharm-el-Sheikh. Der Vater widersprach, warnte vor gesundheitlichen Risiken. Als die Mutter nicht einlenkte, schaltete er die Justiz ein, um den Ägypten-Urlaub verbieten zu lassen. Das OLG Köln zeigte Verständnis für seine Sorge um die Gesundheit des Kindes. Denn Fernreisen könnten tatsachlich schädhch sein, hieß es im Urteil. Die Richter dachten an mögliche Infektionen beim Zähneputzen mit Leitungswasser, an die zweifelhafte medizinsche Versorgung und an die Gefahr, daß der Junge "in einem fremden Kulturkreis" zufallig von der Mutter getrennt werde. Ein Urlaub mit Kind in einem afrikanischen Land, so entschied das OLG, sei also "keine unwichtige Angelegenheit des täglichen Lebens". Ohne Vaters Erlaubnis darf die Mutter daher nicht mit dem Sohn nach Ägypten reisen.

Az: 14UF170/98