Vater darf der Mutter das Kind nicht entziehen
Gericht: Elternteil macht sich strafbar

Auch ein allein sorgeberechtigter Elternteil macht sich strafbar,wenn er das Kind dem umgangsberechtigten Elternteil entzieht. Diese Grundsatzentscheidung traf jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).
Im konkreten Fall bestätigte der BGH die Freiheitsstrafe für einen in Deutschland lebenden pakistanischen Vater, der das Kind nach Pakistan entführt und der deutschen Mutter entzogen hatte. Kurz vor der 1991 erfolgten Scheidung entführte der Vater den damals sechsjährigen gemeinsamen Sohn kurzzeitig und setzte auf diese Weise das alleinige Sorgerecht für sich durch. Die Mutter erhielt das Umgangsrecht für den Jungen am Wochenende. Nachdem es Schwierigkeiten mit dem Schulbesuch des Kindes gegeben hatte, und der Vater in eine Messerstecherei verwickelt gewesen war, beantragte die Mutter das Sorgerecht. Der Vater versicherte, während des Verfahrens das Land nicht zu verlassen. 1996 reiste er dennoch mit dem Kind nach Pakistan und kehrte allein nach Deutschland zurück. Rechtlich umstritten war, ob sich auch der allein sorgeberechtigte Elternteil strafbar macht, wenn er das Kind entführt. Der BGH bejahte das. Das Umgangsrecht solle es dem nicht sorgeberechtigten Teil ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes zu überzeugen, einer "Entfremdung vorzubeugen" dem "gegenseitigen Liebesdürfnis Rechnung zu tragen." Das Strafgesetz kriminalisiere die Entziehung eines Kindes von einem vorübergehend nicht sorgeberechtigten Elternteil.

(Aktenzeichen: BGH4StR594/98)