Kind darf auch zum Vater

Problem bei Unverheirateten
Auch nichteheliche Kinder dürfen ihre Väter regelmäßig sehen. Nur wenn das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird, können solche Kontakte ausgeschlossen werden.
Auf diese Rechtslage wies das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Mutter hin, die dem Vater ihres dreijährigen Sohnes Besuchskontakte verweigern wollte. Das unverheiratete Paar hatte sich getrennt, als der Junge zwei Jahre alt war. Als die Mutter einen neuen Freund hatte, wollte sie den Vater ausschließen.
Begründung: Der Kontakt mit dem leiblichen Vater hindere den Jungen daran, das gerade mit dem neuen Partner entstehende Vater-Sohn-Verhältnis aufzubauen. Das OLG betonte aber, daß das neue, seit dem 1. Juli 1998 geltende Kindschaftsrecht vom Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil ausgeht. Nur aus trifftigen Gründen, wenn das Wohl des Kindes berührt ist, könnte Vätern der Umgang verweigert werden.
Persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen seien für die Entwicklung des Kindes von beträchtlicher Bedeutung, hieß es weiter. Diese könnten aber nicht allein vom Willen der Mutter abhängen, nur weil sie inzwischen eine andere Partnerschaft eingegangen sei. Schließlich sei nicht absehbar, ob es bei dieser neuen Partnerschaft der Mutter bleibe.

Az: 18UF192/98