Neuer Partner kürzt Frau den Unterhalt
Eheähnlich trotz getrennter Wohnungen
Wenn die Geschiedene in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem neuen Partner lebt, kann der Ex-Mann den Unterhalt kürzen. Dies ist auch bei getrennten Wohnungen des neuen Paares möglich, entschied das OLG Hamm.
Eine Frau war schon seit einiger Zeit geschieden und lebte mit den Söhnen aus der Ehe im Reihenhaus der Familie. Sie war nicht berufstätig, versorgte die Kinder und bezog von ihrem früheren Ehemann monatlich 1176 DM Unterhalt. Dabei war berücksichtigt, dass sie das Haus allein nutzte. Mit dem Argument, die Frau lebe in einer neuen festen Beziehung, setzte ihr geschiedener Mann aber eine Herabsetzung des Unterhalts auf 900DM monatlich durch. Auch das OLG Hamm war der Ansicht,eine "offen zu Tage tretende eheähnliche Lebensgemeinschaft" der Frau müsse beim Unterhalt berücksichtigt werden. Der neue Lebensgefährte,so das Gericht,verbringe seine Freizeit mit der Frau und den Kindern, fahre mit ihnen regelmäßig in Urlaub. Er sei am Heiligen Abend anwesend und beim Tod der Großmutter der Frau in der Todesanzeige als Partner genannt worden. Es handele sich also um eine sehr enge Beziehung, die seit über drei Jahren bestehe.
Dies gab für das Oberlandesgericht den Ausschlag.
Die Argumente der Frau beeindruckten die Richter nicht. Sie hatte angeführt, dass ihr neuer Partner eine eigene Wohnung in einer anderen Stadt habe und sich dort während der Woche selbst versorge. Er fahre aus beruflichen Gründen auch oft allein ins Ausland. Dies, so das OLG, stehe der Annahme eines "eheähnlichen Verhältnisses" zu der Frau nicht entgegen. Denn es gebe viele Ehen, in denen der beruflich aktive Ehepartner berufsbedingt häufig von der Familie getrennt sei.

Az:3UF78/98

Hier noch ein Link zu diesem Urteil Danke Herbert
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