Trennung nach drei Monaten: Kein Unterhalt

Nach kurzer Ehe kann die Frau leer ausgehen,wenn sie vom Mann Trennungsunterhalt verlangt.Eine Duisburgerin hatte nach drei Monaten Ehe ihren Mann verlassen und die Scheidung eingereicht. Vor dem Amtsgericht Duisburg verlangte sie Trennungsunterhalt. Doch das Gericht wies sie ab. Der Mann muß auch deshalb nicht zahlen,weil die Frau sofort nach der Trennung einen neuen Intimpartner hatte.

Az:41 F429/95

Geld gibt es nur zwei Jahre lang

So entschied das Schleswig-Holsteinische OLG. Das Amtsgericht Bad Segeberg hatte eine Ehe nach nur 28 Monaten Dauer geschieden. Dabei setzte der Familienrichter den Unterhalt der Frau auf monatlich 277 DM fest. Er begrenzte die Zahlung aber auf zwei Jahre. Damit war die Frau nicht ein verstanden. Sie zog vors OLG, weil sie vom Ex-Mann zeitlich unbegrenzt Geld haben wollte. Das OLG wies sie ab: "Angesichts der kurzen Zeit des Zusammenlebens und der kurzen Ehedauer ist die Begrenzung berechtigt."

Az:15UF105/98

Gemeinsames Schlafzimmer stört die Richter

Im Trennungsjahr ist das gemeinsame Schlafzimmer tabu, entschied das Oberlandesgericht Hamm.Bei scheidungswilligen Ehepaaren gibt es oft Streit, wie das Trennungsjahr gestaltet werden muß. Die Hammer Richter betonten jetzt, daß es sehr wohl im selben Haus verbracht werden kann, wenn Mann und Frau sich weitgehend selbst versorgen. Bedingung für die Trennung sei aber in jedem Fall, daß das Schlafzimmer nicht gemeinsam genutzt wird.

Az:5WF85/98

Auch Mütter gehören vor den Richter

Zu "800000 Väter drücken sich vor Unterhalt":
Väter, die von ihren Ex-Ehefrauen an das Existenzminimum getrieben werden, zu kriminalisieren, halte ich für den denkbar falschesten Weg. Wo Ex-Ehefrauen das Umgangsrecht mit den Vätern torpedieren, braucht man sich nicht über die mangelnde Zahlungsmoral zu wundern. Auch Mütter, die ihren Kindern die Vaterliebe teilweise sogar gänzlich entziehen, gehören dann vor den Richter.

Hans-J Sander, Duisburg

Zusage vor dem Notar bindet Ehemann lange

Gesagt ist gesagt, das gilt auch für den Unterhalt. Ein mittlerweile geschiedener Ehemann hatte in einer notariell beurkundeten Vereinbarung zugesichert,zehn Jahre lang Unterhalt in bestimmter Höhe zu leisten. Später widerrief er seine Zusage. Die Zahlung, so argumentierte er, Überfordere ihn finanziell. Das OLG Stuttgart erinnerte ihn dagegen an seine Pflichten:Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gelte schließlich auch für das Familienrecht.

Az:18UF112/97

Nachhilfe muß Vater nach Scheidung extra zahlen

MonatIicher UnterhaIt reicht nicht aus Nachhilfeunterricht für die Tochter muß ein geschiedener Vater extra zahlen. Dafür reicht der monatliche Unterhalt nicht aus. Das Oberlandesgericht Köln sah diese Maßnahme bei einem Mädchen als notwendig an, dessen Schulleistungen nach der Scheidung der Eltern schlechter wurden. Die Mutter des Kindes hatte deshalb 200 DM monatlich für Nachhilfe ausgegeben. Der Vater, Nettogehalt 3500 DM, sah seinen laufenden Unterhalt von 570 DM für diese Maßnahme als ausreichend an. Beim OLG fand er kein Verständnis, zwei Drittel der Kosten muß er Übernehmen.

Az: 14WF157/98

OLG: Voller Unterhalt trotz Altersteilzeit

Geschiedener muß weiter zahlen
HAMM (dpa) Eine geschiedene Frau muß keine Kürzungen beim Unterhalt hinnehmen, nur weil Ihr Ex-Mann nicht bis zum 65.Lebensjahr arbeiten will. Das OLG Hamm verurteilte jetzt einen 56jährigen, den vollen Unterhalt weiterzuzahlen.Er verdient wegen Altersteilzeit deutlich weniger als zuvor. Der Mann hatte seiner Frau 250 von den 1600DM abgezogen, die er ihr seit der Scheidung vor elf Jahren monatlich Überwies. Das OLG ließ dies nicht gelten: Bei beruflichen Entscheidungen habe ein unterhaltspflichtiger Mann Rücksicht auf die Belange seiner früheren Frau zu nehmen, hieß es. Zu Abzügen seien allenfalls Männer berechtigt, die aus "nachvollziehbaren" Gründen Krankheit oder betriebsbedingte Umstände - in die Altersteilzeit wechseln.
Unterhalt für Ehegatten
Ein vor Gericht geschlossener Vergleich über die Höhe des Ehegattenunterhalts kann bei einer "wesentlichen Veränderung der Verhältnisse" geändert werden. Daß ganz allgemein die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, genügt dafür aber nicht. Die Inflationsrate spielt bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts keine Rolle

(Oberlandesgericht Bamberg, Az.7 UF 178/97).

Kein Unterhalt
Eine 3ojährige Ehefrau ohne Kinder, die von ihrem Mann getrennt lebt, kann von ihm keinen Unterhalt mit der Begründung verlangen, das von ihr geleitete Reisebüro werfe im Jahr nur 13 000 DM Gewinn ab; sie ist vielmehr verpflichtet, bevor sie ihren Mann in Anspruch nimmt, ihre eigene Arbeitskraft so gut wie möglich zu nützen - dazu kann auch die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses gehören.

(Oberlandesgericht München, Az.16 WF 912/97).

Verfassungs Staat Gefängnis
Das Verfassungsgebot, der Staat habe die Familie zu schützen, wird nicht verletzt, wenn einem Strafgefangenen der Vollzug der ehelichen Gemeinschaft im Gefängnis verwehrt wird. Das gilt erst recht für den Intimbesuch bei außerehelichen Lebensgemeinschaften. OLG Koblenz 2Ws419/97

Unterhalt ,aber keine eigene Arbeit
Wenn sich Eheleute getrennt haben, aber nicht geschieden sind, kann die bisher nicht berufstätige Ehefrau in der Regel Unterhalt vom Mann verlangen. Sie muß keine eigene Arbeit annehmen. Das gilt aber nicht, wenn die Frau auch bei Bestand der Ehe zu arbeiten begonnen hätte, etwa weil die Kinder herangewachsen sind. AG Weilburg 24 E 939/96

Unterhalt und Anstrengungen
Wer für sein minderjähriges Kind Unterhalt zahlen muß, hat alle Anstrengungen zu unternehmen, dafür Geld zu verdienen. Notfalls muß er sich eine Nebenbeschäftigung suchen. OLG Köln 4UF153/97

Einkommen und Firmenwagen
Was ein besserverdienender Ehemann nach der Trennung seiner Frau zahlen muß, richtet sich auch nach seinem Einkommen. Hat er die Möglichkeit, einen Firmenwagen privat zu nutzen, gilt das als zusätzliches Einkommen. AG Weilburg 20 F 759/97

Großeltern Recht auf Umgang
Ab 1. Juli 1998 können auch Großeltern das Recht auf Umgang mit einem Kind bekommen; das Gericht darf ihnen dieses Recht aber nur zusprechen, wenn sich konkret feststellen läßt, daß der Umgang mit den Großeltern dem Wohl des Enkels dient (Oberlandesgericht Köln, Az. 14 Wx 4/98).

(Oberlandesgericht Köln, Az. 14 Wx 4/98).

Einsicht kommt zu spät Unterhalt nicht gezahlt

Neun Monate auf Bewährung
"Ich habe einen Fehler gemacht", entschuldigte sich ein 45jähriger Hattinger vor Gericht. Doch diese Einsicht kam zu spät. Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte wurde zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er war angeklagt, von Oktober 1996 bis Oktober 1998 keinen Unterhalt für seine minderjährige Tochter bezahlt zu haben. Außerdem habe er vor dem Hattinger Amtsgericht fahrlässig eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. Er habe dabei "menschlich gedacht", meinte der 45jährige. Schließlich unterhalte er ja auch den Sohn seiner Frau, einer Polin, die er im Oktober 1996 geheiratet habe. Und so habe er den auch angeben dürfen. Der Richter hielt ihm sein Einkommen vor. Auch als Arbeitsloser sei er durchaus in der Lage gewesen, den Unterhalt zahlen zu können. Der Hinweis auf seine Kreditverpflichtungen hätten keine Bedeutung, da Unterhaltszahlungen in der Liste möglicher Verpflichtungen an erster Stelle stünden.
Unbegrenzter Unterhalt
Wenn sich Eheleute nach 21 Ehejahren scheiden lassen, hat der Exgatte, der keine eigenen Einkünfte bezieht, einen zeitlich unbegrenzten Unterhaltsanspruch (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Az. 13 UF 44/98)
Unterhaltsanspruch zügig durchsetzen
taz, 23.11.99

Schleswig (dpa)


Wer Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung nicht zügig vor Gericht durchsetzt, kann sein Anrecht darauf verlieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein entschieden. Im vorliegenden Fall verlangte eine Frau nach der Scheidung rückständigen und laufenden Unterhalt. Das Amtsgericht Niebüll gab einer Klage der Frau zum Teil statt. Nach der Berufung ihres Ex-Gatten hob das OLG dies Urteil auf, weil die Ansprüche wegen nachlässiger Verfolgung verwirkt seien.

(Az.: 15 UF 237/98)ss

Änderung des Nachnamens
Kinder aus einer geschiedenen Ehe dürfen ihren Familiennamen nur in Ausnahmefällen ändern. Das hat das Oberlandesgericht in München entschieden.

(Az.: 16 UF 1249/99)

Die Urteilsbegründung: ein neuer Name kann die Verbundenheit zum leiblichen Vater beeinträchtigen oder sogar aufheben. Der Fall: Zwei minderjährige Kinder einer geschiedenen Frau dürfen nicht den Namen ihres Stiefvaters annehmen, obwohl sie das selbst wünschen und auch das Kreisjugendamt dafür war. Die wieder verheiratete Mutter hat das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder. Sie wollte, dass sie denselben Nachnamen führen wie sie. Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag jedoch ab.
Streit um Unterhalt: Geschiedener darf Detektiv einsetzen
Eine geschiedene Frau hat im Rahmen ihrer verlorenen Unterhaltsklage dem Exgatten dessen Aufwand für den Einsatz eines Detektives zu zahlen, entschied das OLG Koblenz. Dies seien "notwendige" Kosten, weil er nur so heraus bekommen konnte, ob sie einen neuen Lebensgefährten hat.

(Az.: Az: 11 WF70/02)

Kontaktrecht hängt nicht von der Ehe ab
Zweibrücken. Auch ein nichteheliches Kind hat Anspruch darauf, eine Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten oder zu entwickeln. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor. Danach kann das Gericht den Kontakt zum Vater anordnen, wenn die Mutter grundlos den Umgang mit dem leiblichen Vater verweigert. Damit hatte die Beschwerde eines Vater gegen ein Urteil des Familiengerichts Landau Erfolg.

Quelle:WAZ 27.4.2007

(Az.:6UF37/06)