Nach kurzer Ehe kann die Frau leer ausgehen,wenn sie vom Mann Trennungsunterhalt verlangt.Eine Duisburgerin hatte nach drei Monaten Ehe ihren Mann verlassen und die Scheidung eingereicht. Vor dem Amtsgericht Duisburg verlangte sie Trennungsunterhalt. Doch das Gericht wies sie ab. Der Mann muß auch deshalb nicht zahlen,weil die Frau sofort nach der Trennung einen neuen Intimpartner hatte. Az:41 F429/95 |
So entschied das Schleswig-Holsteinische OLG. Das Amtsgericht Bad Segeberg hatte eine Ehe nach nur 28 Monaten Dauer geschieden. Dabei setzte der Familienrichter den Unterhalt der Frau auf monatlich 277 DM fest. Er begrenzte die Zahlung aber auf zwei Jahre. Damit war die Frau nicht ein verstanden. Sie zog vors OLG, weil sie vom Ex-Mann zeitlich unbegrenzt Geld haben wollte. Das OLG wies sie ab: "Angesichts der kurzen Zeit des Zusammenlebens und der kurzen Ehedauer ist die Begrenzung berechtigt." Az:15UF105/98 |
Im Trennungsjahr ist das gemeinsame Schlafzimmer tabu, entschied das Oberlandesgericht Hamm.Bei scheidungswilligen Ehepaaren gibt es oft Streit, wie das Trennungsjahr gestaltet werden muß. Die Hammer Richter betonten jetzt, daß es sehr wohl im selben Haus verbracht werden kann, wenn Mann und Frau sich weitgehend selbst versorgen. Bedingung für die Trennung sei aber in jedem Fall, daß das Schlafzimmer nicht gemeinsam genutzt wird. Az:5WF85/98 |
Zu "800000 Väter drücken sich vor Unterhalt": Väter, die von ihren Ex-Ehefrauen an das Existenzminimum getrieben werden, zu kriminalisieren, halte ich für den denkbar falschesten Weg. Wo Ex-Ehefrauen das Umgangsrecht mit den Vätern torpedieren, braucht man sich nicht über die mangelnde Zahlungsmoral zu wundern. Auch Mütter, die ihren Kindern die Vaterliebe teilweise sogar gänzlich entziehen, gehören dann vor den Richter. Hans-J Sander, Duisburg |
Gesagt ist gesagt, das gilt auch für den Unterhalt. Ein mittlerweile geschiedener Ehemann hatte in einer notariell beurkundeten Vereinbarung zugesichert,zehn Jahre lang Unterhalt in bestimmter Höhe zu leisten. Später widerrief er seine Zusage. Die Zahlung, so argumentierte er, Überfordere ihn finanziell. Das OLG Stuttgart erinnerte ihn dagegen an seine Pflichten:Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gelte schließlich auch für das Familienrecht. Az:18UF112/97 |
MonatIicher UnterhaIt reicht nicht aus Nachhilfeunterricht für die Tochter muß ein geschiedener Vater extra zahlen. Dafür reicht der monatliche Unterhalt nicht aus. Das Oberlandesgericht Köln sah diese Maßnahme bei einem Mädchen als notwendig an, dessen Schulleistungen nach der Scheidung der Eltern schlechter wurden. Die Mutter des Kindes hatte deshalb 200 DM monatlich für Nachhilfe ausgegeben. Der Vater, Nettogehalt 3500 DM, sah seinen laufenden Unterhalt von 570 DM für diese Maßnahme als ausreichend an. Beim OLG fand er kein Verständnis, zwei Drittel der Kosten muß er Übernehmen. Az: 14WF157/98 |
Geschiedener muß weiter zahlen HAMM (dpa) Eine geschiedene Frau muß keine Kürzungen beim Unterhalt hinnehmen, nur weil Ihr Ex-Mann nicht bis zum 65.Lebensjahr arbeiten will. Das OLG Hamm verurteilte jetzt einen 56jährigen, den vollen Unterhalt weiterzuzahlen.Er verdient wegen Altersteilzeit deutlich weniger als zuvor. Der Mann hatte seiner Frau 250 von den 1600DM abgezogen, die er ihr seit der Scheidung vor elf Jahren monatlich Überwies. Das OLG ließ dies nicht gelten: Bei beruflichen Entscheidungen habe ein unterhaltspflichtiger Mann Rücksicht auf die Belange seiner früheren Frau zu nehmen, hieß es. Zu Abzügen seien allenfalls Männer berechtigt, die aus "nachvollziehbaren" Gründen Krankheit oder betriebsbedingte Umstände - in die Altersteilzeit wechseln. |
(Oberlandesgericht Bamberg, Az.7 UF 178/97). |
(Oberlandesgericht München, Az.16 WF 912/97). |
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(Oberlandesgericht Köln, Az. 14 Wx 4/98). |
Neun Monate auf Bewährung "Ich habe einen Fehler gemacht", entschuldigte sich ein 45jähriger Hattinger vor Gericht. Doch diese Einsicht kam zu spät. Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte wurde zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er war angeklagt, von Oktober 1996 bis Oktober 1998 keinen Unterhalt für seine minderjährige Tochter bezahlt zu haben. Außerdem habe er vor dem Hattinger Amtsgericht fahrlässig eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. Er habe dabei "menschlich gedacht", meinte der 45jährige. Schließlich unterhalte er ja auch den Sohn seiner Frau, einer Polin, die er im Oktober 1996 geheiratet habe. Und so habe er den auch angeben dürfen. Der Richter hielt ihm sein Einkommen vor. Auch als Arbeitsloser sei er durchaus in der Lage gewesen, den Unterhalt zahlen zu können. Der Hinweis auf seine Kreditverpflichtungen hätten keine Bedeutung, da Unterhaltszahlungen in der Liste möglicher Verpflichtungen an erster Stelle stünden. |
Schleswig (dpa) Wer Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung nicht zügig vor Gericht durchsetzt, kann sein Anrecht darauf verlieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein entschieden. Im vorliegenden Fall verlangte eine Frau nach der Scheidung rückständigen und laufenden Unterhalt. Das Amtsgericht Niebüll gab einer Klage der Frau zum Teil statt. Nach der Berufung ihres Ex-Gatten hob das OLG dies Urteil auf, weil die Ansprüche wegen nachlässiger Verfolgung verwirkt seien. (Az.: 15 UF 237/98)ss |
(Az.: 16 UF 1249/99) Die Urteilsbegründung: ein neuer Name kann die Verbundenheit zum leiblichen Vater beeinträchtigen oder sogar aufheben. Der Fall: Zwei minderjährige Kinder einer geschiedenen Frau dürfen nicht den Namen ihres Stiefvaters annehmen, obwohl sie das selbst wünschen und auch das Kreisjugendamt dafür war. Die wieder verheiratete Mutter hat das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder. Sie wollte, dass sie denselben Nachnamen führen wie sie. Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag jedoch ab. |
(Az.: Az: 11 WF70/02) |
Quelle:WAZ 27.4.2007 (Az.:6UF37/06) |